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seit dem Jahr 1999

Beratung für Gewerbetreibende im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes

Das Prostituiertenschutzgesetz definiert in seinem § 2 die möglichen Arten der Ausübung eines Prostitutionsgewerbes. Dabei handelt es sich um das Betreiben von Prostitutionsstätten, Escort-Agenturen, das Bereitstellen von „Love-Mobilen“ und um das Organisieren prostitutiver Veranstaltungen.

Das gemeinsame Merkmal dieser unterschiedlichen Erscheinungsformen ist das Schaffen eines Rahmens, der das Erbringen sexueller Dienstleistungen durch Prostituierte ermöglicht. Dabei sind die traditionellen Orte für sexuelle Dienstleistungen Laufhäuser und Bordelle, die Letzteren verfügen typischer Weise über Anbahnungs- und Ausschankbereiche.

Prostituierte, die ihre Tätigkeit beispielsweise in von ihnen selbst bewohnten Räumen anbieten, sind keine Gewerbetreibenden im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes. Demzufolge benötigen sie auch keine Erlaubnis zum Betrieb ihrer Räumlichkeit. Gleichwohl ist ihre prostitutive Tätigkeit meldepflichtig und nur dann vor Ort zulässig, wenn dies nicht im Widerspruch mit den Normen anderer Rechtsgebiete wie etwa dem Baurecht steht.

Ich begleite Sie von der Standortwahl, über die Beantragung mit Konzepterstellung bis zur Erlaubnis ihres Prostitutionsgewerbes. Dieses erfolgreich zu betreiben, also Betriebsabläufe sinnvoll zu gestalten, Personal zu führen, Ihre Finanzen zu ordnen und für ein attraktives Marketing zu sorgen, dies bildet die Schwerpunkte meiner Beratung, wenn Ihr Betrieb bereits besteht.

Ich beurteile Ihr Vorhaben und zeige Möglichkeiten der Optimierung auf.  Gemeinsam entwickeln wir ein solides Vorgehen, das für Ihren wirtschaftlichen Erfolg und Ihr hohes Ansehen als Unternehmer/in steht.

Alles beginnt mit unserem Kennenlernen …

 


Kontakt per Mail: info@rotlicht-fuchs.de
Telefonische Sofort-Beratung: 0900 5656 009
(1,99 €/min aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk maximal 2,99 €/min)
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